Creative Commons ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die im Internet verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht, mittels welcher Autoren an ihren Werken, wie zum Beispiel Texten, Bildern, Musikstücken usw. der Öffentlichkeit Nutzungsrechte einräumen können. Anders als etwa die von der Freie-Software-Szene bekannte GPL sind diese Lizenzen jedoch nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke. Ferner gibt es eine starke Abstufung der Freiheitsgrade: von Lizenzen, die sich kaum vom völligen Vorbehalt der Rechte unterscheiden, bis hin zu Lizenzen, die das Werk in die Public Domain stellen, das heißt, bei denen auf das Copyright ganz verzichtet wird.
Im Rahmen der 2001 vom Juristen Lawrence Lessig gestarteten Initiative wurden mehrere Open-Content-Lizenzen entwickelt, die sich zunächst vor allem auf das Copyright-Recht der Vereinigten Staaten bezogen. Inzwischen werden jedoch auch auf andere Rechtssysteme zugeschnittene Lizenzen entwickelt. Der Stand der Anpassung an das deutsche Recht ist unter International Commons: Germany dokumentiert. Creative Commons Austria ist im Aufbau, ebenso Creative Commons Switzerland.
Bei der Suche nach einer passenden Lizenz für Weiterverwertung konnte man sich ursprünglich drei Entscheidungsfragen stellen lassen:
Daraus ergaben sich zwölf Lizenzmöglichkeiten. Antwortete man mit „nein“ auf die erste Frage und auf die zweite und dritte mit „ja“, so gibt man sein Werk in die Public Domain. Antwortet man auf die erste und zweite Frage mit „ja“ und auf die dritte mit „nur bei Verwendung derselben Lizenz“ erhält man etwas sehr Ähnliches zur GPL.
Die Frage nach der Nennung des Urhebers wurde mit der Version 2.0 der Lizenzen abgeschafft – die Nennung ist jetzt immer Pflicht.
Die Standard-Lizenzen sind für verschiedene Arten von Daten (Multimedia, Text, Bild, Audio, …) verwendbar.
Kurzform |
Bedeutung |
|---|---|
cc-by-nc-nd |
Namensnennung-Nicht-Kommerziell-Keine-Bearbeitung |
cc-by-nc-sa |
Namensnennung-Nicht-Kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen |
cc-by-nc |
Namensnennung-Nicht-Kommerziell |
cc-by-nd |
Namensnennung-Keine-Bearbeitung |
cc-by-sa |
Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen |
cc-by |
Namensnennung |
Die Lizenzbedingen der gewählten Creative-Commons-Lizenz werden in drei Dokumenten bereitgestellt:
Anders als etwa GNU stellt Creative Commons nicht „die“ Lizenz bereit. Es wird ein Set von verschieden CC-Lizenzen bereitgestellt:
Adam Curry, ein Pionier des Podcasting, veröffentlichte in der Web 2.0 Community Flickr Fotos seiner Familie unter der Lizenz „Non-commercial Share Alike (by-nc-sa)“ (nur nichtkommerzielle Zwecke). Das niederländische Boulevardmagazin Weekend verwendete die Fotos für einen Bericht über Currys 15jährige Tochter. Am 9. März 2006 erkannte ein Gericht in Amsterdam eine Urheberrechtsverletzung und verurteilte das Magazin bei weiteren Verstößen zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro je Bild, zu zahlen an Curry (Weblogkommentar). Obwohl die Strafe relativ gering ausfiel, wurde erstmals die Gültigkeit von Creative Commons bestätigt (LJN: AV4204, Rechtbank Amsterdam, 334492 / KG 06-176 S).
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